Expertenforum - Ferienjobber

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  • 01
    Ferienjobber

    Guten Tag, mir liegt für einen Ferienjobber eine Schulbescheinigung vor, dass voraussichtlich am 31.07.2024 die Schule beendet wird. Der Ferienjob dauert vom 15.07.2024 bis 26.07.2024, also innerhalb des ausgestellten Zeitraums. Ist der Ferienjobber damit sv frei oder muss ich hier auch abfragen, was er nach der Schule macht?Vielen Dank.

  • 02
    RE: Ferienjobber

    Hallo Hr. Henne,

    die Schülereigenschaft endet entweder mit einer bestandenen Abschlussprüfung, mit der Schulentlassung oder mit Abbruch der Schulausbildung. Wird ein Abschlusszeugnis erstellt, gilt der Tag der Zeugnisausstellung als Ende der Schulzeit.

    Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen für Personen mit „Schülerstatus“, gilt grundsätzlich folgendes:

    Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Beschäftigungen, die nur gelegentlich (z. B. von Schülern) ausgeübt werden, sind im Allgemeinen von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und daher als nicht berufsmäßig anzusehen.

    Da nach Ihrer Schilderung die Beschäftigung (Zeitraum 15.07. bis 26.07.2024) noch während der Schulzeit mit dem Status „Schüler“ ausgeübt wird, kann diese grundsätzlich als kurzfristig Beschäftigte sozialversicherungsfrei abgerechnet werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

    Ob nach dem Schulbesuch ein Studium oder eine Ausbildung beabsichtigt ist, hat in einem solchen Fall keine Auswirkungen auf die Beurteilung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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