Expertenforum - Ferienjobber Schüler

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  • 01
    Ferienjobber Schüler

    Guten Tag, es liegt eine Schulbescheinigung vor, dass der Schulbesuch voraussichtlich am 12.07.2024 endet. Der Ferienjob ist vom 15.07.2024 bis 19.07.2024.

    Ist der Ferienjobber noch beitragsfrei in der SV?

  • 02
    RE: Ferienjobber Schüler

    Sehr geehrter Herr Henne,
     
    eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigungszeiten im Laufe eines Kalenderjahres insgesamt nicht mehr als drei Monate (90 Kalendertage) oder 70 Arbeitstage betragen und die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
    Eine Beschäftigung wird berufsmäßig ausgeübt, wenn sie für den Beschäftigten nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist und das Entgelt mehr als 538 Euro im Monat beträgt.
     
    Aufgrund ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts lassen sich beim Vorliegen bestimmter Fallgestaltungen, die die Lebenswirklichkeit abbilden, Rückschlüsse auf das Vorliegen einer berufsmäßigen Beschäftigung auch ohne konkrete Prüfung der Einkommensverhältnisse ziehen. Die Bestimmung von Berufsmäßigkeit geht unter anderem einher mit der Frage, ob der Arbeitnehmer zum Personenkreis der berufsmäßig Erwerbstätigen zu zählen ist.
     
    In Ihrem Sachverhalt ist entscheidend, was der Schüler nach dem Schulabschluss plant. Um Ihnen Ihre Frage beantworten zu können, benötigen wir daher noch die Angabe, was im Anschluss an die Schule geplant ist (Ausbildung, Studium, Beschäftigung, etc.).
     
    Vielen Dank.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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