Hallo,
Schulabgänger welche in der Zeit zwischen Ende der Schule und Beginn der Ausbildung einen Ferienjob ausüben sind SV-pflichtig zu schlüsseln, da diese Tätigkeit als Berufsmäßig betrachtet wird und die Vergütung über der Minijobgrenze liegt. Richtig?
Wie verhält es sich in dem obengenannten Fall wenn der MA aktuell über die Eltern privat versichert ist, müsste dieser sich dann eigenversichern für die Ausübung der Tätigkeit?
Außerdem wäre auch noch die Frage, wie es sich bei einer Ferienjobberin verhält, welche letztes Jahr ihr Abi gemacht hat, anschließend ein Jahr im Ausland war und diese Jahr ihr Studium anfängt. Kann man hier dennoch von einer kurzfristigen Beschäftigung ausgehen?
Mit freundlichen Grüßen