Guten Tag!
Nachfolgender Sachverhalt bewegt unsere Gemüter:
Es kommt bei unseren abzurechnenden Behörden regelmäßig vor, dass bei Neueinstellungen von Mitarbeitern die endgültige Entgeltgruppe angegeben wird jedoch die Stufenfestsetzung zeitlich verzögert (sprich: nach 2,3,4 ...Monaten) erfolgt. D.h. die Neueinstellung wird vorläufige der Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe zugeordnet. In einigen Fällen führt das dazu, dass wegen der Höhe Entgelts zunächst eine Krankenversicherungspflicht und nach endgültiger Stufenzuordnung, rückwirkend ab Beschäftigungsbeginn, Krankenversicherungsfreiheit bestehet(n würde).
Nun gehen unsere Auffassungen zum Beginn der Versicherungsfreiheit auseinander.
Zum Zeitpunkt der Einstellung ist der abrechnenden Stelle defacto die Entgeltgruppe plus Stufe 1 bekannt. Was zu einer KV-Pflicht führt. Es ist jedoch auch bekannt, dass durch die personalbearbeitende Stelle die endgültige Stufenfestsetzung noch erfolgt. Danach (weil höhere Stufe) wäre der Personalfall KV-frei. Voraussichtliche Dauer größer 2 Monate.
Ist nach dieser Zeit die rückwirkende Feststellung der Versicherungsfreiheit ab Beschäftigungsbeginn korrekt oder tue ich so, als ob es eine Entgelterhöhung im laufenden Beschäftigungsjahr ist?
Sehr geehrtes Expertenteam, es handelt es sich hier um eine immer wieder neu aufbrechende Diskussion. Bitte helfen Sie uns Klarheit zu geben.
Vielen Dank!