Ein Arbeitnehmer hat in 2024 unter der JAEG 2024 insgesamt verdient. Im Dezember 24 hat er einen neuen Firmenwagen bekommen und wenn ich dann das Dezember 24 – Gehalt x 12 Monate rechne kommt er über die JAEG 2024 und JAEG 2025. Im Januar 2025 bekommt er noch eine Gehaltserhöhung. Wird er ab 2025 dann freiwillig krankenversichert oder erst ab 2026 wenn er auch 2026 über die JAEG ist?
Expertenforum - Firmenwagen - JAEG 2025
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Firmenwagen - JAEG 2025
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RE: Firmenwagen - JAEG 2025
Guten Tag,
der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet zu Beginn der Beschäftigung, bei jeder Veränderung des Entgelts und jeweils am Beginn eines neuen Kalenderjahres im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Einkommensverhältnisse festzustellen.
In einer vorausschauenden Betrachtungsweise ist auf der Grundlage eines Zeitjahres (nicht Kalenderjahres) das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt zu ermitteln (hier: zuerst mit Gewährung des Dienstwagens vom 01.12.2024 – 30.11..2025 und dann erneut ab 01.01.2025-31.12.2025 wenn die Gehaltserhöhung ab 01.01.2025 rechtskräftig ist). Das monatliche Arbeitsentgelt wird mit zwölf multipliziert. Regelmäßige Einmalzahlungen (z. B. tarifliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden hinzugerechnet. Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben bei der Ermittlung außen vor. Zukünftige Gehaltserhöhungen bleiben zunächst außer Betracht.
Das höhere Arbeitsentgelt durch die Firmenwagennutzung darf dabei erst in der Berechnung ab 01.12.2024 Berücksichtigung finden.
Da in der vorausschauenden Betrachtung die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 und auch die Grenze 2025 überschritten wird, tritt Krankenversicherungsfreiheit mit dem 01.01.2025 ein.
Mit freundlichen Grüßen
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