Expertenforum - Firmenwagen während Diplomand / Bachelortätigkeit

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Firmenwagen während Diplomand / Bachelortätigkeit

    Gibt es Sozialversicherungsrechtliche Bedenken während einer Diplomandentätigkeit (Bachelortätigkeit) einen Firmenwagen weiterhin zu fahren? Bzw. kann der Firmenwagen weiterhin wie bei einem Werkstudenten gesehen werden?

  • 02
    RE: Firmenwagen während Diplomand / Bachelortätigkeit

    Guten Tag,
     
    Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Bachelor-/Diplomarbeit in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben der Bachelorarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten; Sozialversicherungspflicht kommt deshalb nicht in Betracht. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Entgelt für die Erstellung der Bachelorarbeit gezahlt wird. Demzufolge sind für den Diplomanden/ Bacheloranden keine SV-Meldungen zu erstellen.
    Da in dem Fall kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zustande kommt, kann keine Beitragspflicht des Sachbezugs entstehen.
     
    Wir empfehlen Ihnen eine arbeitsrechtliche Bewertung einzuholen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.