Liebes AOK-Team,
wir wollen eine junge Frau aus der Türkei als FÖJ-Teilnehmende anmelden (PGR 123). Sie hat uns ein Dokument vorgelegt, indem die türkische Sozialversicherung bestätigt, die notwendigen Kosten zu übernehmen. Dazu müsse man sich, laut dieser Bescheinigung, eine Krankenkasse in Deutschland auswählen.
Wie sollen wir das bei Ihnen anmelden? Erhält die FÖJ-Teilnehmerin dann eine AOK - Karte und können Sie das mit der türkischen Sozialversicherung abrechnen?
Für einen verbindlichen Hinweis wären wir Ihnen sehr dankbar.
Viele Grüße
Bernd Ackermann