Expertenforum - Folgebescheinigung

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  • 01
    Folgebescheinigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein AN von uns war vom 11-13.12 krankgeschrieben (Erstbescheinigung). Es wurde eine Folgebescheinigung ausgestellt festgestellt am 17.12 bis voraussichtlich 17.12.

    Der Montag (16.12.2024) wurde dabei nicht bescheinigt. Gilt dies dann als durchgehende Krankheit, weil der Arzt Folgebescheinigung ausgestellt hat?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Folgebescheinigung

    Guten Tag,
     
    die Regelungen zur Erstellung einer Folgebescheinigung bei Arbeitsunfähigkeit ergeben sich aus § 5 Abs. 2 der Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit.
    Grundsätzlich sollte sich aus den übermittelten Daten erkennen lassen, in welchen Zeiträumen tatsächlich Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
     
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Klärung Ihres Einzelfalles nur unter Einsicht in die tatsächlich übermittelten Daten erfolgen kann.
    Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt an die zuständige Krankenkasse zu wenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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