Expertenforum - Formale Anforderungen an eine AU

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  • 01
    Formale Anforderungen an eine AU

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bekannterweise gibt es im medizinischen Bereich für viele Dinge vorgefertigte Formulare.

    Wie schaut es bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus?


    Ein privat versicherter Mitarbeiter legte uns jetzt ein "Grünes Rezept" vor, auf dem sein Arzt eine AU mit Angabe des Zeitraums bescheinigt hat.

    Ist dies durch uns anzuerkennen oder hätte der Arzt hier einen regulären AU Vordruck wählen müssen?

  • 02
    RE: Formale Anforderungen an eine AU

    Hallo Herr Pötzsch,

    Ihre Frage zur Anerkennung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für einen privat krankenversicherten Arbeitnehmer bzgl. der Entgeltfortzahlung betrifft das Arbeitsrecht. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen  Forums zu Fragen des Arbeitsrechts nur eine allgemeine Stellungnahme abgeben können.

    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
    Grundsätzlich gilt hierbei folgendes:

    Das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kann nicht für privat krankenversicherte Arbeitnehmer angewandt werden. Für diesen Personenkreis  kommt bis auf Weiteres das „Ersatzverfahren“ zum Einsatz. Die betroffenen Personen erhalten die Ausdrucke für Krankenkasse, Arbeitgeber und Versicherte durch die behandelnde Arztpraxis. Wichtige Daten wie Name und Adresse des Erkrankten, Informationen zur Krankenkasse, Name und Nummer des behandelnden Arztes, Datum der Ausstellung der Arbeitsunfähigkeit, Feststellung von Beginn und voraussichtlichem Ende der Krankmeldung sowie Angaben, ob es sich um einen Arbeitsunfall und ob es sich um eine Erst- oder eine Folgebescheinigung handelt, sind hier zu hinterlegen.

    Zu der Frage, welche Farbe eine solche Bescheinigung haben „muss“, gibt es dagegen keine eindeutige Aussage.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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