Hallo zusammen,
im konkreten Fall handelt es sich um einen Mitarbeiter, der aktuell in der aktiven Altersteilzeit-Phase beschäftigt ist. Die Einarbeitung des Nachfolgers ist absehbar bis zum Ende der aktiven ATZ nicht gänzlich abgeschlossen.
Besteht die Möglichkeit, dass der ATZ-Mitarbeiter aufgrund von betrieblicher Notwendigkeit (und freiwilliger Bereitschaft des Mitarbeiters) in seiner passiven Altersteilzeit-Phase eine geringfügige Beschäftigung im gleichen Unternehmen ausübt, um die Einarbeitung erfolgreich abzuschließen? Oder gibt es andere mögliche Konstrukte?
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.