Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war in den letzten Jahren langzeitkrank.
Eine Aussteuerung erfolgte zum 08.01.2024.
Jetzt bin ich, nach einer Wiedereingliederung, seit dem 28.10.2024 wieder in Vollzeit tätig.
Seit April 2023 habe ich einen Schwerbehindertenstatus.
Ich habe in einem Regeljahr 30 Urlaubstage + 5 Tage Sonderurlaub für die Schwerbehinderung.
Es gibt eine Regelung nach der für je 15 volle krankheitsbedingte Fehltage ein Urlaubstag abgezogen wird. Dies jedoch nur bis zum gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen.
Ich erhalte Urlaubsgeld in Höhe von 50% auf den zu gewährenden Urlaub, sowie Weihnachtsgeld in Höhe von 50% auf ein Monatsgehalt.
Jetzt zu meinen Fragen:
- Habe ich trotz der Aussteuerung Anspruch auf Urlaub?
- Dürfen die Kürzungen der Urlaubstage auch den Sonderurlaub mit einschließen?
Also bis 20 oder 25 Tage? Oder ggf. die 5 Tage anteilig? Also bis 23,33 Tage?
- Habe ich dann auch den Anspruch auf Urlaubsgeld für diese Tage?
- Habe ich Anspruch auf das volle Weihnachtsgeld oder darf das Weihnachtsgeld auf den Anteil des Restjahres (28.10. bis 31.12.2024) heruntergerechnet werden?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen