Frage: Ich bin Arbeitgeber und habe einen Arbeitnehmer in meiner Firma eingestellt (zum 01.06.2024) der vorher privat versichert war (außerdem bezieht er seit 20 Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente - er ist also schon seit 20 Jahren Rentner). Seit 01.06.2024 ist er demnach Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (also gesetzlich versichert). Jetzt ist aber folgende Situation eingetreten. Dieser Arbeitnehmer hatte vor 20 Jahren eine schwerwiegende Erkrankung (darum ist er auch Rentner) und jetzt hat sich herausgestellt, dass dieser Arbeitnehmer die Beschäftigung bei mir über den 31.10.2024 (eben aus gesundheitlichen Gründen) nicht weiter ausführen kann. Er möchte sich auch nicht arbeitslos melden (und geht auch nicht, weil er ist ja auch Rentner), weil er durch seine Krankheit, die er vor 20 Jahren hatte, einfach nicht mehr arbeiten kann (wie sich jetzt herausstellte). Frage: kann sich dieser Arbeitnehmer jetzt bei der gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern und wie werden die Beiträge berechnet? Dieser Arbeitnehmer hat eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und eine private Arbeitsunfähigkeitsrente, die er von der Generaliversicherung seit ca. 20 Jahren bezieht.
1. kann sich dieser Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern?
2. und wenn JA (Weiterversicherung möglich): welche Einkünfte werden zur Beitragsberechnung herangezogen?
3. wird auch die private Arbeitsunfähigkeitsrente mit angerechnet?
4. Zusatzinfo: eine KVDR-Versicherung ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich (habe ich schon abgeklärt)
Bitte geben Sie mir auch die dazugehörigen Rechtsquellen und Rechtssprechungen mit an.
Vielen Dank schon jetzt im voraus.
Neugebauer