Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Beitragsberechnung bei Eigenkündigung bei freiwillig Versicherten Arbeitnehmern.
Der Arbeitnehmer ist während seiner Beschäftigung aufgrund der Höhe der Bezüge in einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert. Der Arbeitnehmer hat das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2024 gekündigt. Ab 01.01.2025 nimmt er keine Beschäftigung auf und meldet sich auch nicht arbeitslos.
Ab 01.01.2025 hat er außer geringen Zinseinnahmen keine weiteren Einkünfte. Auf welcher Bemessungsgrundlage wird der Beitrag zur freiwilligen Versicherung ab 01.01.2025 berechnet?
Die Zinseinkünfte für 2025 können ja erst mit dem Einkommensteuerbescheid nachgewiesen werden?
Werden die Beiträge rückwirkend korrigiert, wenn die Einkünfte feststehen?
Vielen Dank vorab.