Expertenforum - Freiwilliges Praktikum im Anschluss an Pflichtpraktikum

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  • 01
    Freiwilliges Praktikum im Anschluss an Pflichtpraktikum

    Wir haben vom 01.04. bis 26.05.24 eine Praktikantin in einem vorgeschriebenen Pflichtpraktikum (mindestens 8 Wochen lt. Studienordnung) beschäftigt. Zum 27.05. wurde nun ein neuer Vertrag abgeschlossen und sie wird von da an für 14 Tage in einem freiwiligen Praktikum tätig sein. Der Verdienst beträgt 750,--€ mtl. Sie ist weiterhin immatrikuliert. Es besteht zudem ein laufender Minijob. Sonst wurden bisher keine Beschäftigen in diesem Jahr ausgeübt. Spiricht etwas dagegen sie als kurzfristig Beschäftigte abzurechnen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

  • 02
    RE: Freiwilliges Praktikum im Anschluss an Pflichtpraktikum

    Sehr geehrte Frau Mertl,
     
    vorgeschriebene Praktika liegen nur dann vor, wenn sie in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind. Die Verpflichtung zur Ableistung des Praktikums ist nachzuweisen. Von einem in diesem Sinne vorgeschriebenen Praktikum ist nicht nur für die in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebene „Mindestdauer des Praktikums“ auszugehen, sondern darüber hinaus auch für den die Mindestdauer überschreitenden Zeitraum, wenn – weiterhin - ein Zusammenhang zwischen dem Praktikum und dem Studium besteht. Ein solcher Zusammenhang ist in aller Regel dann gegeben, wenn die Hochschule das Praktikum anerkennt (z. B. als Teil der Studien- oder Prüfungsleistung). Im Zweifelsfall muss dieser Zusammenhang nachgewiesen werden.
    Da Sie in Ihrer Sachverhaltsschilderung die „Mindestdauer von acht Wochen“ beziffern, empfehlen wir Ihnen, mit der Hochschule/Fachhochschule Kontakt aufzunehmen, damit die Verlängerungswochen anerkannt werden. In diesen Fällen besteht weiterhin Versicherungsfreiheit aufgrund des vorgeschriebenen Pflichtpraktikums.
     
    Sofern dies nicht zum Tragen kommt, ist einer Qualifizierung als kurzfristigen Beschäftigung grundsätzlich möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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