Expertenforum - Freiwilliges Praktikum unbezahlt während sv-pflichtiger Beschäftigung und Flexzeitabbau

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  • 01
    Freiwilliges Praktikum unbezahlt während sv-pflichtiger Beschäftigung und Flexzeitabbau

    Guten Tag,

    wir haben von einem Mitarbeiter die Anfrage erhalten, ob dieser während eines zweimonatigen Abbaus von Flexzeit (resultiert aus Zeitaufbau im Zuge der Möglichkeit zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit und keine Wertguthabenvereinbarung), ein freiwilliges Praktikum ohne Entgelt bei einem anderen Arbeitgeber ausführen kann.

    Steht sozialversicherungsrechtlich etwas gegen diesen Wunsch?

    Falls ja, was gibt es seitens des Arbeitgebers zu berücksichtigen?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Freiwilliges Praktikum unbezahlt während sv-pflichtiger Beschäftigung und Flexzeitabbau

    Guten Tag,
     
    wir gehen davon aus, dass der Mitarbeitende weiterhin von Ihnen Gehalt bezieht und somit das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis fortbesteht.
     
    Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Praktikanten ist zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligen Praktikum zu unterscheiden.
    Als freiwillig gelten alle Praktika, welche nicht durch eine Studienordnung als obligatorisch vorgeschrieben sind. Ein freiwilliges Praktikum unterliegt denselben Regeln wie ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis.
    Ein freiwilliges Praktikum, das nicht durch eine Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, ist versicherungsfrei, wenn der Praktikant oder die Praktikantin ohne Entgelt arbeitet.
     
    Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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