Guten Tag,
wir haben von einem Mitarbeiter die Anfrage erhalten, ob dieser während eines zweimonatigen Abbaus von Flexzeit (resultiert aus Zeitaufbau im Zuge der Möglichkeit zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit und keine Wertguthabenvereinbarung), ein freiwilliges Praktikum ohne Entgelt bei einem anderen Arbeitgeber ausführen kann.
Steht sozialversicherungsrechtlich etwas gegen diesen Wunsch?
Falls ja, was gibt es seitens des Arbeitgebers zu berücksichtigen?
Vielen Dank.