Hallo Expertenteam,
unser Mandant möchte einen Praktikanten für 6 Wochen mit einer wöchentl. AZ von 35 Std. beschäftigen. Hierbei handelt es sich um einen Studenten, der ein freiwilliges Zwischenpraktikum absolviert. Der Praktikant hat bereits eine abgeschlossene Ausbildung. Sofern das Praktikum gut läuft, soll dieser dann als Teilzeitkraft mit 20Std./Woche beschäftigt werden. Der AG übernimmt die Studiengebühren in der Zeit des Reststudiums.
Frage: kann der Student während des 6-wöchigen Praktikums als kurzfristig Beschäftigter angemeldet werden und gleich im Anschluss als Werkstudent beim gleichen AG?
Oder ist das Praktikum sofort eine voll LSt- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, weil der Student im Anschluss (ohne Unterbrechung) als Werkstudent beschäftigt wird?
Während der kurzfristigen Beschäftigung sowie als Werkstudent wäre er dann privat bzw. freiwillig gesetzlich als Student zu versichern, richtig?
vielen dank
Lohnabrechner2022