Expertenforum - GbR mit mehreren Filialen - Austausch Arbeitnehmer

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  • 01
    GbR mit mehreren Filialen - Austausch Arbeitnehmer

    Ich mache die Lohnabrechnung von einer GbR mit 3 Filialen. Jede hat eine eigene Betriebsnummer.

    Für jeden Arbeitnehmer wurde eine Sofortmeldung erstellt. Dürfen die Arbeitnehmer bei Bedarf in einer anderen Filiale aushelfen oder müssen die Arbeitnehmer dann bei jeder Filiale extra angemeldet werden.

    Danke für Ihre Hilfe.

     

  • 02
    RE: GbR mit mehreren Filialen - Austausch Arbeitnehmer

    Hallo Frage aus Ehingen,

    eine Sofortmeldung ist in den betreffenden Branchen immer zu Beginn eines (arbeitsrechtlichen) Beschäftigungsverhältnisses zu erstellen. In diesem Zusammenhang ist also von Interesse, ob beim Aushelfen in einer anderen Filiale von einem Arbeitgeberwechsel auszugehen ist. Wird das Beschäftigungsverhältnis arbeitsrechtlich nicht beendet, ist auch keine neue Sofortmeldung zu erstellen. Die genauen vertraglichen Regelungen sind also von Bedeutung.

    Da es sich in Ihrem Fall nach unserem Verständnis aufgrund der einheitlichen Arbeitgeberidentität um keine neuen (arbeitsrechtlichen) Beschäftigungsverhältnisse handelt, sind bei einer aushilfsweisen Verrichtung der Tätigkeit in der Filiale keine „neuen“ Sofortmeldungen zu übermitteln.

    Für Einzelfallentscheidungen, ob Sofortmeldungen abzugeben sind, ist die Zuständigkeit der Einzugsstelle gegeben. Für versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ist das die einzugsberechtigte Krankenkasse und bei geringfügig Beschäftigten die Minijob-Zentrale. In Zweifelsfällen empfehlen wir zur Klärung, diese - ggf. unter Vorlage entsprechender Unterlagen - zu kontaktieren.  

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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