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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Gehalt

    Hallo Expertenteam,

    muss ein Rentner mit folgender Rente Sozialversicherungsbeiträge bezahlen (Gehalt über GF-Grenze). Rente = Altersrente für besonders langjährige versicherte

    Die Regelaltersgrenze ist noch nicht erreicht (Jahrgang 1960)


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Gehalt

    Guten Tag,
     
    bei der Beantwortung Ihrer Frage gehen wir davon aus, dass der Mitarbeiter gesetzlich krankenversichert ist und neben der Rente für besonders langjährig Versicherte eine Beschäftigung mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze ausübt.
     
    Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze sind ältere Arbeitnehmer, die eine Altersrente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte beziehen, in der Beitragsgruppe „3111“ (Personengruppenschlüssel „120“) zu melden.

    Demnach sind aus dem Arbeitsentgelt weiterhin Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zuzahlen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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