Expertenforum - Gehaltskürzung bei AU ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung

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  • 01
    Gehaltskürzung bei AU ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zur besseren Darstellung habe ich folgendes fiktives Beispiel dabei:

    - Mitarbeiter Müller bekommt lt. Arbeitsvertrag ein Gehalt in Höhe von 2080 Euro/Monat

    - Beschäftigung befristet 14.6.-15.7.

    - AU im Monat Juni von 3 Tagen, wofür kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den AG besteht.


    Da kein Anspruch auf LFZ besteht stellt sich die Frage, in wie weit hier eine Gehaltskürzung gerechtfertigt ist. Falls ja: Wie wäre diese zu berechnen?

  • 02
    RE: Gehaltskürzung bei AU ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Mitarbeiter hat für die drei Tage keinen Anspruch auf Vergütungszahlung gegen den Arbeitgeber. Zur Berechnung stellt man nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts generell auf 30 Tage im Kalendermonat ab, ohne dass es auf die Anzahl der tatsächlichen Tage im jeweiligen Kalendermonat ankommt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

     

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