Sehr geehrte Damen und Herren,
zur besseren Darstellung habe ich folgendes fiktives Beispiel dabei:
- Mitarbeiter Müller bekommt lt. Arbeitsvertrag ein Gehalt in Höhe von 2080 Euro/Monat
- Beschäftigung befristet 14.6.-15.7.
- AU im Monat Juni von 3 Tagen, wofür kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den AG besteht.
Da kein Anspruch auf LFZ besteht stellt sich die Frage, in wie weit hier eine Gehaltskürzung gerechtfertigt ist. Falls ja: Wie wäre diese zu berechnen?