Expertenforum - Gehaltssperre

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Gehaltssperre

    Guten Morgen,

    um Überzahlungen bei Auszubildenden zu vermeiden, verhängen wir aktuell eine Gehaltssperre. Grund für Überzahlungen sind häufig unentschuldigte Fehltage und Austritte nach Abrechnungsschluss.

    Dadurch werden in dem Abrechnungsmonat keine Beitragsmeldungen erzeugt sowie keine SV Beiträge gezahlt.

    Ist das überhaupt rechtens bzw. führt das zu Problemen. Die Gehaltssperre wird nach Klärung im Folgemonat aufgehoben, sodass es zu einer Rückrechnung kommt.

    Ist das überhaupt rechtens bzw. führt das zu Problemen?

  • 02
    RE: Gehaltssperre

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage zu Gehaltssperren betrifft vordergründig arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Gehaltssperre

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ich verstehe die von Ihnen angesprochene „Gehaltssperre“ so, dass der Auszubildende für den laufenden Monat keine Ausbildungsvergütung erhält, sondern dass die Zahlung erst nach Klärung der etwaigen Fehlzeiten im Folgemonat erfolgt.


    Eine solche Handhabung ist nicht zulässig.


    Nach § 18 Abs. 2 BBiG hat der Ausbilder die Vergütung im laufenden Kalendermonat, und zwar spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen. Diese gesetzliche Regelung ist zwingend. Von ihr kann also im Ausbildungsvertrag nicht abgewichen werden.


    Eine Ausnahme besteht nach § 18 Abs. 3 BBiG nur für den Fall, dass die Ausbildungsvergütung tarifvertraglich geregelt ist. Dann muss die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung jedenfalls zum Ende des Kalendermonats gezahlt werden. Die Differenz zu der tarifvertraglich geregelten Ausbildungsvergütung kann also auch zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.