Guten Tag,
der Sachbezugswert von einem PKW beträgt € 139,00 (1/4 von 1%). Der Arbeitnehmer verzichtet auf €300,00 brutto monatlich (vertragliche Reduzierung der Vergütung von € 4800,00 auf € 4300,00). Welche Bemessungsgrundlage gilt für die Sozialversicherungsbeiträge?