Expertenforum - Gehaltsumwandlung zugunsten eines Firmenfahrzeugs als Sachbezug

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  • 01
    Gehaltsumwandlung zugunsten eines Firmenfahrzeugs als Sachbezug

    Guten Tag,

    der Sachbezugswert von einem PKW beträgt € 139,00 (1/4 von 1%). Der Arbeitnehmer verzichtet auf €300,00 brutto monatlich (vertragliche Reduzierung der Vergütung von € 4800,00 auf € 4300,00). Welche Bemessungsgrundlage gilt für die Sozialversicherungsbeiträge?

  • 02
    RE: Gehaltsumwandlung zugunsten eines Firmenfahrzeugs als Sachbezug

    Guten Tag,
     
    die Rechtsprechung hat entschieden, dass die arbeitsrechtlich zulässige und wirksame Entgeltumwandlung für die Überlassung von PKW/KFZ beitragsrechtlich zu beachten ist.
    Für die Ermittlung der Beitragspflicht benötigen Sie neben dem Brutto-Arbeitsentgelt den Wert des Nutzungsentgelts und den geldwerten Vorteil.
     
    Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil mindert die Differenz das beitragspflichtige Arbeitsentgelt.
     
    Brutto-Arbeitsentgelt 4.800 Euro
    Nutzungsentgelt          300 Euro (= Gehaltsumwandlung)
    geldwerter Vorteil        139 Euro
     
    Das Brutto-Arbeitsentgelt wird um die Differenz aus Nutzungsentgelt und geldwertem Vorteil vermindert:
    4.800 Euro – 161 Euro (300 Euro Nutzungsentgelt – 139 Euro geldwerten Vorteil), somit läge das beitragsrechtliche Arbeitsentgelt bei 4.639 Euro.
     
    Bei dieser Berechnung gehen wir, wie von Ihnen erwähnt, von einer Gehaltsumwandlung von 300 Euro aus. In Ihrer weiteren Schilderung gehen Sie von einer Gehaltskürzung von 4.800 Euro auf 4.300 Euro aus. Dies entspricht aber abweichend von Ihrer Angabe einer Gehaltsumwandlung von 500 Euro.
     
    Im Ergebnis werden also Beiträge von 4.639 Euro berechnet.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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