Sehr geehrtes Expertenforum,
wir haben eine MA, die das gesamte Jahr 2025 aus persönlichen Gründen unbezahlt beurlaubt ist. Diese MA arbeitet in einer Nebentätigkeit weiterhin für uns als selbstständige Dozentin. Das Honorar als Dozentin wird bei uns als "Geldwerter Vorteil" in der Sozialversicherung verbeitragt. Jetzt stellt sich uns die Frage, wie das Honorar in der Sozialversicherung während der unbezahlten Beurlaubung behandelt werden muss. Die MA ist auf Grund der Beurlaubung in der Sozialversicherung abgemeldet worden - SV-Tage liegen also nicht vor.
Müssen wir in diesem Fall das Honorar weiterhin als "Geldwerten Vorteil" Vorteil vorgeben und somit AN-Beiträge abführen oder bleibt das Honorar für den Zeitraum der unbezahlten Beurlaubung beitragsfrei in der Sozialversicherung?
Für Ihre Hilfe bedanke ich mich schon mal im Voraus!!
Viele Grüße
Ch. Kolter-Bekker