Expertenforum - Geringfügig Beschäftigte oder voll SV-Plichtig

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  • 01
    Geringfügig Beschäftigte oder voll SV-Plichtig

    Hallo liebes Expertenteam,


    es soll eine Minijobberin eingestellt werden für den Zeitraum 16.07.-09.08. mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Std. und einem Stundenlohn von € 17,10. Ab dem 01.09.24 soll Sie dann mit 20h/Wo. angestellt werden.


    Für die Monate Juli und August würden wir wie folgt abrechnen:

    07/24 = 30 h x € 17,10 = 513,00€

    08/24 = 10 h = 171,10€


    Können wir die neue Mitarbeiterin, die nur zwei Teilmonate dort beschäftigt ist als Minijobber anmelden oder müssen wir hier jeweils die vollen Monate betrachten, sodass die Mitarbeiterin dann doch in beiden Monaten voll steuer- und sozialversicherungspflichtig wird?

    In beiden Monaten verdient die Dame ja so gesehen nicht mehr als €538 und wäre somit noch als geringfügig Beschäftige anzusehen. Wie sehen Sie das?


    liebe Grüße

    Lohnabrechner2022



     

  • 02
    RE: Geringfügig Beschäftigte oder voll SV-Plichtig

    Hallo Lohnabrechner2022,
     
    bei der versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung wird für Teilmonate der volle Monatswert von 538,00 € zu Grunde gelegt (hier: Beschäftigungszeitraum 16.07. bis 09.08.2024). Demzufolge kann die „Entgeltgrenze“ von 538,00 € für die Monate Juli und August 2024 voll ausgeschöpft werden.
     
    Demzufolge stimmen wir Ihnen zu, dass es sich hier um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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