Hallo liebes Expertenteam,
es soll eine Minijobberin eingestellt werden für den Zeitraum 16.07.-09.08. mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Std. und einem Stundenlohn von € 17,10. Ab dem 01.09.24 soll Sie dann mit 20h/Wo. angestellt werden.
Für die Monate Juli und August würden wir wie folgt abrechnen:
07/24 = 30 h x € 17,10 = 513,00€
08/24 = 10 h = 171,10€
Können wir die neue Mitarbeiterin, die nur zwei Teilmonate dort beschäftigt ist als Minijobber anmelden oder müssen wir hier jeweils die vollen Monate betrachten, sodass die Mitarbeiterin dann doch in beiden Monaten voll steuer- und sozialversicherungspflichtig wird?
In beiden Monaten verdient die Dame ja so gesehen nicht mehr als €538 und wäre somit noch als geringfügig Beschäftige anzusehen. Wie sehen Sie das?
liebe Grüße
Lohnabrechner2022