Ein Arbeitnehmer arbeitet seit 2023 als geringfügig Beschäftigter (PGS 109) im Bauhauptgewerbe.
Im Januar und Februar 2024 arbeitet er nicht (NICHT! Schlechtwetterbedingt!). Die Stunden aus dem Ansparkonto darf der Arbeitnehmer nur zur Vermeidung von Saison-KUG verwenden.
Werden nun aber Stunden (im Schlechtwetterzeitraum) ausgezahlt, handelt es sich um einen sonstigen Einmalbezug (aus dem Vorjahr angesammelte Stunden). Laufende Bezüge hat der Arbeitnehmer neben dem Einmalbezug nicht.
Im März 2024 nimmt der Arbeitnehmer seine Arbeit wieder auf und arbeitet im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung bis zu seinem Austritt am 30.04.2024.
Welche Meldungen sind zu erstellen?