Expertenforum - Geringfügig Beschäftigter Rentner (Altersrente/Vollrente?)

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  • 01
    Geringfügig Beschäftigter Rentner (Altersrente/Vollrente?)

    Hallo liebes AOK-Expertenteam,

    folgender Sachverhalt:

    -Geringfügig Beschäftigung

    -MA bezieht Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    -geb. 1960

    Somit ist die Altersgrenze für die Regelalterseintritt noch nicht erreicht.

    Der MA möchte keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung mehr entrichten.

    Greift hier nun der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringf. entlohnen Beschäftigung nach § 6 Abs. 1b Sozialgesetzbuch SGBVI oder

    die Erklärung zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bei Bezug einer Vollrente wegen Alters nach § 5 Abs. 4 bzw. § 230 Abs. 9 SGBVI?

    Als Beitragsgruppenschlüssel haben wir uns für die 6500 entschieden, ist dies so korrekt?

    Grüße und vielen Dank für Ihre Mühe.

     

  • 02
    RE: Geringfügig Beschäftigter Rentner (Altersrente/Vollrente?)

    Hallo SilkeW25,

    da nach Ihrer Schilderung der beschäftigte Rentner die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, unterliegt die geringfügig entlohnte Beschäftigung ganz regulär der Rentenversicherungspflicht. Demnach wäre der Mitarbeiter zunächst mit dem Beitragsgruppenschlüssel „6100“ (Personengruppenschlüssel „109“) zu schlüsseln.

    Allerdings besteht in einem solchen Fall die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht (nach § 6 Abs. 1b Sozialgesetzbuch (SGB) VI) befreien zu lassen. Diese Entscheidung gilt für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Wie von Ihnen vermutet, ist in einem solchen Fall der Beitragsgruppenschlüssel „6500“ (Personengruppenschlüssel „109“) zu verwenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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