Sehr geehrtes Expertenteam,
ein geringfügig entlohnter Beschäftigter hat einen Dienst für einen Arbeitnehmer übernommen, der aufgrund eines Todesfalls in der Familie seinen Dienst nicht antreten konnte.
Im Rahmen dessen hat der geringfügig entlohnte Beschäftigte die 538,00 € - Entgeltgrenze überschritten.
Stellt der obige Sachverhalt einen unvorhersehbaren Grund für die Überschreitung dar?
Welche Unterlagen müssen für eine Sozialversicherungsprüfung bereitgestellt werden?
Todesurkunde?
Muss der Todestag mit dem Tag der Dienstübernahme übereinstimmen, oder gibt es hier eine Art "Kulanzzeitraum"?
Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Personalverwaltung