Expertenforum - Geringfügig entlohnte Beschäftigung - Überschreitung Entgeltgrenze - Zeitjahr

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  • 01
    Geringfügig entlohnte Beschäftigung - Überschreitung Entgeltgrenze - Zeitjahr

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    unser geringfügig entlohnter Beschäftigter hat in zwei Monaten die Entgeltgrenze aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses überschritten.


    1. Leistungsmonat: 09.2024-> Auszahlung am 15.10.24

    2. Leistungsmonat: 10.2024-> Auszahlung am 15.11.24


    Ab wann wird das Zeitjahr gerechnet: Wird hier vom Leistungsmonat oder vom Auszahlungsmonat ausgegangen?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Personalverwaltung

  • 02
    RE: Geringfügig entlohnte Beschäftigung - Überschreitung Entgeltgrenze - Zeitjahr

    Hallo Personalverwaltung,

    zu Ihrer Sachverhaltsanfrage ergibt sich aus den Geringfügigkeits-Richtlinien keine eindeutige Aussage seitens des Gesetzgebers. Sofern in Ihrem Fall die unvorhersehbare Überschreitung durch eine Krankheitsvertretung erfolgte und somit laufendes Arbeitsentgelt bezogen wurde, wäre nach unserem Verständnis das Zeitjahr von dem Monat des Überschreitens zu bilden (nach Ihrer Definition „Leistungsmonat“). Der Zeitpunkt der Auszahlung spielt in einem solchen Fall keine Rolle.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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