Expertenforum - geringfügige Beschäftigung / E-bike Leasing

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  • 01
    geringfügige Beschäftigung / E-bike Leasing

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie wird folgender Sachverhalt abgerechnet:

    Eine geringfügige Beschäftigung (538,00 Euro) möchte 2 Leasingfahrräder haben. Je Fahrrad haben wir eine Leasingrate von 101,74 Euro sowie einen Sachbezug von 9,00 Euro (0,25%).

    Ist es richtig, dass der geringfügige Mitarbeiter dadurch 723,48 Euro verdienen kann? Hier unsere Rechnung:

    538,00€ -9,00€ -9,00€ +101,74€ +101,74€ =723,48€

    Vielen Dank für Ihre Rückinformation.

  • 02
    RE: geringfügige Beschäftigung / E-bike Leasing

    Hallo Lohninfo33,
     
    Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit ihren Beschäftigten eine Entgeltumwandlung zugunsten eines E-Bikes zu vereinbaren.
     
    Zu diesem Zweck schließt der Arbeitgeber einen Leasingvertrag über das E-Bike ab und behält die monatliche Leasingrate (inklusive Versicherungsprämie für das Fahrrad) vom monatlichen Bruttoverdienst des Arbeitnehmers ein.
     
    Eine Gehaltsumwandlung zugunsten eines geleasten E-Bikes ist grundsätzlich zulässig
    und mindert das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt des Arbeitnehmers, so dass in solchen Fällen das, um die Entgeltumwandlung verminderte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen ist. Dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen ist der geldwerte Vorteil, der sich aus der Nutzung des E-Bikes ergibt.

    Sofern sich durch die vorstehend beschriebene Vorgehensweise ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 538,00 Euro) ergibt, besteht ab diesem Zeitpunkt ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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