Expertenforum - geringfügige Beschäftigung eines Studenten - Vorlege der Studienbescheinigung

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  • 01
    geringfügige Beschäftigung eines Studenten - Vorlege der Studienbescheinigung

    Sehr geehrtes Team,

    wir beschäftigen einen Studenten im Rahmen der Geringfügigkeit. Muss hier die Studienbescheinigung dem Arbeitgeber vorgelegt werden oder ist die Vorlage der der Studienbescheinigung nur im Rahmen Werkstudentenregelung vorgeschrieben.

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: geringfügige Beschäftigung eines Studenten - Vorlege der Studienbescheinigung

    Guten Tag,
     
    sofern der Student bei Ihnen eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt, ist die Vorlage der Studienbescheinigung nicht notwendig.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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