Kann ich einen Beschäftigten, der mtl. unter der Geringfügigkeitsgrenze i.H.v. derzeit 556,00 € liegt, als normalen SV-Pflichtigen Beschäftigten mit den Merkmalen 1111 bei seiner gewünschten Krankenkasse anmelden (wird vom Beschäftigten so gewünscht)?
Expertenforum - Geringfügigkeitsgrenze

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Geringfügigkeitsgrenze
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RE: Geringfügigkeitsgrenze
Hallo Herr Striebel,
wird eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von nicht mehr als 556,00 € ausgeübt, liegt - alternativlos - eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor, die eine Meldung zur Minijobzentrale erforderlich macht.
Eine Schlüsselung als „versicherungspflichtig Beschäftigter“ mit dem Beitragsgruppenschlüssel „1111“ ist in einem solchen Fall nicht zulässig, unabhängig davon, welchen sozialversicherungsrechtlichen Status der jeweilige Mitarbeiter „wünscht“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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