Expertenforum - Geschenke an Praktikanten

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  • 01
    Geschenke an Praktikanten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    lt. dem letzten Seminar zum Thema Praktikanten, sind Praktikanten wie Arbeitnehmer zu sehen. Bedeutet das, dass sie wie die Arbeitnehmer auch Geschenke (z.B. aufgrund eines persönlichen Ereignisses) i.H.v. 50€ pro Ereignis bekommen dürfen? Vielen Dank.

  • 02
    RE: Geschenke an Praktikanten

    Sehr geehrter Fragesteller,


    sogenannte "Aufmerksamkeiten" (kleinere Sachgeschenke aus besonderen persönlichen Anlässen, z.B. Geburtstag oder Hochzeit, Berufsjubiläum, Diensteinführung oder -verabschiedung) bleiben bis zu einer Freigrenze von EUR 60,00 (inklusive Umsatzsteuer) lohn- und einkommenssteuerfrei. Dabei handelt es sich um eine Freigrenze; bei Überschreitung des Betrages wird also nicht nur die übersteigende Differenz, sondern der Gesamtbetrag steuerpflichtig.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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