Hallo,
jemand ist als Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungsfrei beschäftigt. Nun soll bei einem anderen Arbeitgeber eine "normale" Beschäftigung mit einem Bruttoarbeitsentgelt in Höhe von 1.500 € aufgenommen werden. (Nebenbeschäftigung) Frage: ist diese Beschäftigung sozialversicherungspflichtig? Falls ja, werden zur Beurteilung der Krankenversicherungspflicht (Jahresarbeitsentgeltgrenze) die beiden Entgelte zusammengerechnet?
Vielen Dank und viele Grüße!