Expertenforum - Gesellschafter-Geschäftsführer und Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber

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  • 01
    Gesellschafter-Geschäftsführer und Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber

    Hallo,


    da Sie meine eigentliche Frage vom 05.12.2024 nicht beantwortet haben, bitte ich um erneut um Antwort (siehe 03 in diesem Beitrag)


    Vielen Dank und viele Grüße!


    Ilonka Wächter


    01

    Gesellschafter-Geschäftsführer und Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber

    Von: Gehaltsrechnerin am 05.12.2024

    Hallo,




    jemand ist als Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungsfrei beschäftigt. Nun soll bei einem anderen Arbeitgeber eine "normale" Beschäftigung mit einem Bruttoarbeitsentgelt in Höhe von 1.500 € aufgenommen werden. (Nebenbeschäftigung) Frage: ist diese Beschäftigung sozialversicherungspflichtig? Falls ja, werden zur Beurteilung der Krankenversicherungspflicht (Jahresarbeitsentgeltgrenze) die beiden Entgelte zusammengerechnet?




    Vielen Dank und viele Grüße!


    02

    RE: Gesellschafter-Geschäftsführer und Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber

    Von: Ihr Expertenteam am 06.12.2024

    Hallo Gehaltsrechnerin,


    aufgrund Ihrer Angaben gehen wir davon aus, dass die betroffene Person die Gesellschafter-Geschäftsführertätigkeit in einem Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung ausübt und diese aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei zu beurteilen ist.


    Demzufolge besteht in einem solchen Fall neben einer weiteren daneben ausgeübten (grundsätzlich krankenversicherungspflichtigen) Beschäftigung ebenfalls Krankenversicherungsfreiheit.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam




    03

    RE: Gesellschafter-Geschäftsführer und Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber

    Von: Gehaltsrechnerin am 06.12.2024

    Hallo Expertenteam,




    nein. Die Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer ist eben nicht sozialversicherungspflichtig (keine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung). Deshalb ja meine Frage, wie die Nebenbeschäftigung zu beurteilen ist: sozialversicherungspflichtig? falls ja, sind beide Entgelte zusammenzurechnen für die Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze?




    Ich bitte um Beantwortung meiner Frage.




    vielen Dank und viele Grüße!




    Ilonka Wächter

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