Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Gesellschafter-Geschäftsführer wurde bisher nicht sozialversicherungspflichtig abgerechnet. Nun stellte die Betriebsprüfung eine nachträgliche Versicherungspflicht fest. Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist 53 Jahre alt. Seit 15 Jahren besteht bei ihm eine private Krankenversicherung. Kann er wieder als freiwilliges Mitglied in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln? Vielen Dank für Ihre Antwort.