Expertenforum - gesetzlich oder privat versichert

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  • 01
    gesetzlich oder privat versichert

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    folgender Fall Mitarbeiterin hat einen Dienstvertrag mit wöchentlicher Arbeitszeit von 20 Std monatliches Bruttogehalt Euro 2.200,00. die Mitarbeiterin Alter 28 ist bei Ihrem Vater privat familienversichert (Kranken- und Pflegeversicherung) und macht zur Zeit vom 01.01.24 bis 31.01.2025 eine Vollzeit Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut.

    Kann ich die Mitarbeiterin mit der privaten Versicherung abrechnen und und wie verhält es sich mit der Renten- und Arbeitslosenversicherung


    Vielen lieben Dank im Voraus.


    B. Alpers

     

  • 02
    RE: gesetzlich oder privat versichert

    Hallo Alpers,
     
    wir verstehen Ihre Anfrage so, dass die Mitarbeiterin neben ihrer Ausbildung als Psychologische Psychotherapeutin bei Ihnen eine weitere Beschäftigung ausübt.
     
    Bei der Psychotherapeutenausbildung handelt es sich um einen Studiengang, der aus einem dreijährigen Bachelor- und einem zweijährigen Masterstudium besteht und mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen wird. Der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz der Teilnehmenden an diesen Studiengängen orientiert sich sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich auf der Grundlage von ordentlichen Studierenden.
     
    Somit ist mit Aufnahme einer Beschäftigung während dieses Studiengangs von einem ordentlichen Studierenden auszugehen, mit dem Ergebnis, dass das Werkstudentenprivileg Anwendung findet, sofern die weiteren Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
     
    Dementsprechend ist die Mitarbeiterin mit den Beitragsgruppenschlüssel „0100“ und dem Personengruppenschlüssel „106“ an eine zu diesem Zeitpunkt wählbare Krankenkasse zu melden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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