Hallo,
Ich habe eine Frage zum Thema GFB zu Kurzfristiger Beschäftigung. Ein MA wurde zum 1.10.23 als GFB eingestellt (auf Stundenlohnbasis), befristet zum 30.9.24.
Der Vertrag wurde nun zum 1.6.24 geändert (weiterhin befristet zum 30.09.24) und der MA hat jetzt ein monatliches Festgehalt von 1130€. Der MA ist privat familienversichert und hat eben erst das Abitur beendet. Wäre das hier richtig den MA als kurzfristig Beschäftigten zu schlüsseln?
Vielen Dank,
Romy