Expertenforum - GFB zu Kurzfristig Beschäftigt

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  • 01
    GFB zu Kurzfristig Beschäftigt

    Hallo,

    Ich habe eine Frage zum Thema GFB zu Kurzfristiger Beschäftigung. Ein MA wurde zum 1.10.23 als GFB eingestellt (auf Stundenlohnbasis), befristet zum 30.9.24.

    Der Vertrag wurde nun zum 1.6.24 geändert (weiterhin befristet zum 30.09.24) und der MA hat jetzt ein monatliches Festgehalt von 1130€. Der MA ist privat familienversichert und hat eben erst das Abitur beendet. Wäre das hier richtig den MA als kurzfristig Beschäftigten zu schlüsseln?


    Vielen Dank,

    Romy

  • 02
    RE: GFB zu Kurzfristig Beschäftigt

    Hallo Romy,

    sofern im unmittelbaren Anschluss an eine geringfügig entlohnte (Dauer-)Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber eine auf längstens drei Monate befristete Beschäftigung vereinbart wird, ist von der widerlegbaren Vermutung auszugehen, dass es sich um die Fortsetzung der bisherigen (Dauer-)Beschäftigung handelt. Hieraus folgt, dass bei einem Arbeitsentgelt von mehr als 538,00 € im Monat vom Zeitpunkt der Vereinbarung der befristeten Beschäftigung an die Arbeitsentgeltgrenze überschritten wird und damit Versicherungspflicht eintritt.

    Versicherungsfreiheit wegen Vorliegens einer kurzfristigen Beschäftigung käme in Fällen der von Ihnen beschriebenen Art nur dann in Betracht, wenn es sich bei den einzelnen Beschäftigungen um völlig voneinander unabhängige Beschäftigungsverhältnisse handelt. Gleiches gilt, wenn zwischen dem Ende der geringfügig entlohnten Beschäftigung und dem Beginn der kurzfristigen Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber ein Zeitraum von mindestens zwei Monaten liegt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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