Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin, die auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit gleichgestellt wurde. Den Antrag hat die Arbeitnehmerin gestellt. Meine Frage, dürfen wir sie als Arbeitgeber bei der Schwerbehindertenabgabe als GL (Gleichgestellte bzw. als Zählung des Arbeitsplatzes) werten? Oder müssen wir als Arbeitgeber zusätzlich einen Antrag stellen? Wann muss grundsätzlich der AN oder der AG einen Antrag stellen? Bekommt man bei einer Gleichstellung einen Schwerbehindertengrad bzw. einen Schwerbehindertenausweis?
Vielen Dank für die Rückmeldung.