Hallo,
ein Arbeitnehmer nimmt ab Juni für 1 Jahr Elternzeit und reduziert mit Beginn der Elternzeit von 40 auf 15 Stunden wöchentlich. Durch die Stundenreduzierung rutscht er mit seinem Gehalt in die Gleitzone. Kann ich ihn entsprechend ab dem 01.06. auf Gleitzone umschlüsseln oder ist hier auf das komplette Jahresgehalt vom 01.01.-31.12. 24 abzustellen (denn dann hätte er monatlich mehr als 2000 €)..
Vielen Dank im Voraus.