Liebes Expertenteam,
unser Mitarbeiter ist seit dem 01.11. Altersvollrentner nach erreichen der Regelaltersgrenze.
Hierzu hat er mir die Erklärung zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bei Bezug einer Vollrente wegen Alters nach §5 Abs. 4 bzw. § 230 Abs. 9 Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch - (SGB VI) am 12.11. eingereicht.
Darf ich die Erklärung bereits ab dem 01.11. berücksichtigen oder erst in der Zukunft mit Wirkung ab dem 01.12.?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Herzliche Grüße