Das Kind eines Beschäftigten (in dessen Haushalt lebend) hat ein Bild unseres Firmen-Maskottchens gezeichnet und da dieses Bild nun zu Werbezwecken zum Einsatz kommen soll, wurde dem Kind ein Einkaufsgutschein im Wert von 50 € übergeben. Nun stellt sich die Frage, ob diese 50 € ein Geschenk an Dritte darstellt oder ob diese 50 € dem Beschäftigten zugerechnet werden müssen und somit dessen monatliche Bagatellgrenze bereits aufbrauchen. Die Zurechnung zum Beschäftigten haben wir nur im Zusammenhang mit der Aufmerksamkeit für ein besonderes persönliches Ereignis und der 60 € Freigrenze gefunden.
Für eine klärende Antwort wären wir sehr dankbar.