Sehr geehrte Damen und Herren,
für einen Betriebsteil, der geschlossen werden soll, wurden Halteprämien für die Mitarbeitenden vereinbart. Demnach wird für jeden von der Schließung betroffenen Mitarbeitenden ein fiktives Konto geführt, in welches monatlich für jeden MA z. B. 800 € eingebucht werden. Bleibt der Mitarbeitende bis zur Betriebsschließung beschäftigt, soll als eine Option die Halteprämie als Teil der Abfindung ausbezahlt werden können. (z. B. bekäme Mitarbeiter Mustermann aufgrund seiner Betriebszugehörigkeit ohnehin 50.000 € Abfindung, könnten nochmals 14.400 € Halteprämie hinzukommen, sodass sich eine Gesamtabfindung in Höhe von 64.400 € ergibt).
Kann man beitragsrechtlich bei diesem Teil der Abfindung von einer Abfindung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sprechen?
Wären also in dem obigen Beispiel 50.000 € Sozialvsersicherungsfrei oder die kompletten 64.400 €?
Mit freundlichen Grüßen
MWIC