Sehr geehrte Damen und Herren,
wir planen das Modell Hanse-Fit unseren Mitarbeitenden anzubieten. Die Abwicklung erfolgt über die Gehaltsabrechnung unter Anwendung des § 37b EStG Pauschalbesteuerung. Dadurch ergibt sich die Verpflichtung den monatlichen geldwerten Vorteil (Arbeitgeberzuschuss) in den Zweigen der Sozialversicherung zu verbeitragen.
Kann dieses Modell sozialversicherungsrechtlich bei Mitarbeiter*innen während Arbeitsunfähigkeit außerhalb der Lohnfortzahlung, während Mutterschutz und Elternzeit weiterlaufen? Falls ja ist der monatliche GwV Hansefit als weitergewährte Bezüge bei der Ermittlung ob beitragspflichtige Einnahmen während Entgeltersatzleistungen vorliegen , mit einzurechnen?
Über eine sozialversicherungsrechtliche Stellungnahme im Voraus besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
HR-Sozialversicherung