Sehr geehrte Damen und Herren,
wir planen das Modell Hanse-Fit unseren Mitarbeitenden anzubieten. Die Abwicklung erfolgt über die Gehaltsabrechnung unter Anwendung des § 37b EStG Pauschalbesteuerung. Die Pauschalbesteuerung trägt der Arbeitgeber. Dadurch ergibt sich die Verpflichtung den monatlichen geldwerten Vorteil (Arbeitgeberzuschuss) in den Zweigen der Sozialversicherung individuell bei den Mitarbeitenden zu verbeitragen.
Wir (Entgeltabrechnungsstelle) haben von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern die Anfrage erhalten ob dieses Modell steuerrechtlich während eines längeren unbezahlten Urlaubs weitergewährt werden kann.
Kann das Hanse-Fit Modell während eines längeren unbezahlten Urlaubs (> 1 Monat) weitergewährt werden und falls ja, wie ist lohnsteuerrechtlich die Bewertung der Weitergewährung in der Gehaltsabrechnung vorzunehmen?
Vielen Dank für eine lohnsteuerrechtliche Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
HR-Sozialversicherung