Sehr geehrtes Expertenteam,
wenn ein AN neben der Beschäftigung selbständig tätig ist, stellt sich für uns die Frage, wie zu prüfen ist, inwieweit eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit vorliegt.
Es kommt wohl u.a. auf die jeweiligen Bezüge (Arbeitsentgelt vs. Arbeitseinkommen) sowie die Arbeitszeit an. Gibt es hier grundsätzliche Regelungen und wie ist das Arbeitseinkommen von der Höhe bei der Selbständigkeit zu ermitteln? Steuerlicher Gewinn?
Vielen Dank!
MfG
Personalabteilung (PA)