Guten Tag,
ich rechne eine GbR und eine GmbH ab. Die Gesellschafter in der GmbH sind die gleichen, wie in der GbR.
Eine Angestellte der GbR (Hauptbeschäftigung) soll in der GmbH eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen.
Geht das oder handelt es sich hier dann um ein und den selben AG und die Beschäftigungen muss zusammengerechnet werden?