Expertenforum - Hausfrau Beitrag Krankenkasse

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  • 01
    Hausfrau Beitrag Krankenkasse

    Hallo, meine Frau möchte sich auf unsere 3 Kinder konzentrieren. Das heißt, dass sie dann nicht arbeiten geht. Wir kommen mit ein Gehalt hin. Wir sind unverheiratet. Müssen wir dann die Beiträge Privat bezahlen und wie viel wäre das.


    Kurze Zusammenfassung:

    3 Kinder die über meine Frau versichert sind.

    Unverheiratet


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Hausfrau Beitrag Krankenkasse

    Guten Tag,
     
    wir bitten um Verständnis, dass wir zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder nur eine grundsätzliche Information geben können, da für die Beitragseinstufung die jeweilige Krankenkasse zuständig ist, bei der die freiwillige Krankenversicherung im Einzelfall durchgeführt wird.
    Eine abschließende Klärung der individuellen Beitragseinstufung kann daher nur durch die zuständige Krankenkasse unter Vorlage der notwendigen Unterlagen (z.B. Einkommenssteuerbescheid) erfolgen.
     
    Die Beitragsbemessung „freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung“ ist in den einheitlichen Grundsätzen des GKV-Spitzenverbandes geregelt (§ 240 SGB V).
    Danach werden die Beiträge nach den beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds bemessen. Hierbei ist die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds zu berücksichtigen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird bestimmt durch alle Einnahmen und Geldmittel, die zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbraucht werden könnten (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler).
     
    Als beitragspflichtige Einnahmen gilt für den Kalendertag grundsätzlich mindestens der 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße (2024: 3535,00 EUR).
     
    Eine Familienversicherung ist in Ihrem Fall, unverheiratet, nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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