Expertenforum - Haushaltshilfe - müssen Feiertage bezahlt werden

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  • 01
    Haushaltshilfe - müssen Feiertage bezahlt werden

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    unser Mitarbeit hat für den Monat Mai unbezahlte Fehlzeit, aufgrund Haushaltshilfe beantragt. Wir haben ihn für Mai freigestellt. Einen Tag hat er gearbeitet, damit er nicht aus dem sozialversichterten Arbeitsverhältnis (4-Wochen-Frist) fällt. Müssen wir ihm zusätzlich die Feiertage für Mai bezahlen, obwohl er den Ausfall von der AOK bezahlt bekommt?

    Ich freue mich sehr über eine Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Haushaltshilfe - müssen Feiertage bezahlt werden

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Feiertagen besteht nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist. War der Mitarbeiter daher bereits aufgrund der Vereinbarung über den unbezahlten Urlaub von der Arbeit befreit, hat er keinen Anspruch auf Feiertagsvergütung. Dies gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter die Vergütung für einen Tag im Kalendermonat erhalten hat. Die Arbeitsbefreiung galt dann für diesen einen Tag nicht; für die übrigen Tage aber gleichwohl.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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