Guten Morgen,
eine Mitarbeiterin, die aktuell Vollzeit beschäftigt ist, wird umziehen. Eine weitere Beschäftigung im Betrieb ist nicht möglich.
Sie arbeitet aktuell als Näherin und könnte diese Tätigkeit in Heimarbeit weiter ausführen. Es würde sich um eine Teilzeitbeschäftigung von ca. 25 Wochenstunden handeln.
Können Sie mir Auskunft geben, ob Sie trotz des anderen Beschäftigungsverhältnisses in vollem Umfang sozialversicherungsplichtig wäre. Wäre dann dazu ggf. eine Meldung an die Krankenkasse zu machen ? Es stellt sich auch die Frage, ob sie als Heimarbeiterin z.B. einen Anspruch auf Krankengeld hätte und ggf. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
E.Rothweiler