Guten Tag, welchen Hinzuverdienst darf der Arbeitnehmern bei einem anderen Arbeitgeber haben, wenn er beim ursprünglichen Arbeitgeber in der Passivphase ist? Danke
Expertenforum - Hinzuverdienst bei Altersteilzeit
Expertenforum
Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
-
01
Hinzuverdienst bei Altersteilzeit
-
02
RE: Hinzuverdienst bei Altersteilzeit
Guten Tag,
Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam -
03
RE: Hinzuverdienst bei Altersteilzeit
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Arbeitsrechtlich ist auch während der Freistellungsphase das vertragliche Wettbewerbsverbot zu beachten. Das heißt, der Arbeitnehmer darf keine Konkurrenztätigkeit zu seinem bisherigen Arbeitgeber ausüben. Zu etwaigen sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen, insbesondere zur Höhe des Hinzuverdienstes melden sich unsere Experten im Sozialversicherungsrecht nochmals gesondert bei Ihnen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
-
04
RE: Hinzuverdienst bei Altersteilzeit
Guten Tag,
für das Vorliegen einer Altersteilzeitbeschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sind neben der Altersteilzeitbeschäftigung ausgeübte Beschäftigungen bei einem anderen Arbeitgeber oder selbständige Tätigkeiten unschädlich.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund vertritt folgende Auffassung: Wenn ein Altersteilzeitler eine sozialversicherte Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufnimmt, werden ganz normal Sozialversicherungsbeträge fällig. Die Altersteilzeit wird hierdurch nicht berührt.
Mithin darf – was die Sozialversicherungsbeträge betrifft – ein Altersteilzeitller jedwede Nebenbeschäftigung in einem anderen Unternehmen oder als Selbstständiger aufnehmen. Die Sozialversicherungsfreiheit der Aufstockungsbeträge wird hierdurch nicht gefährdet.
Bitte beachten Sie bestehende Regelungen im Altersteilzeitvertrag, die Einschränkungen oder aber auch Verbote beinhalten können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ExpertenteamThemenbereich:
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service